Ihr Besuch: FAQs & Infos von A bis Z
Darf ich meinen Rucksack, meine Tasche oder meine Jacke mit in die Ausstellung nehmen?
Regenschirme, Mäntel, dicke Jacken, Kinderrückentragen, Rucksäcke, Pakete, Taschen jeglicher Art und Größe (Bauch-, Brust-, Umhänge-, Hand-, Kamera-, Handy-, Wickel-, Kleintiertransporttaschen, etc.) dürfen aus versicherungstechnischen Gründen nicht in die Ausstellungshalle mitgenommen werden. Im Zweifel entscheidet der zuständige Chef vom Dienst. Garderobe und Schließfächer stehen zur Verfügung. Eine Haftung durch die VKR für deponierte Gegenstände ist ausgeschlossen.
Darf ich meinen Hund mit in die Ausstellung nehmen?
Tiere dürfen das Ausstellungszentrum Lokschuppen nicht betreten. Assistenzhunde bilden die Ausnahme und müssen vor Eintritt in die Ausstellung beim Chef vom Dienst angemeldet werden.
Kann ich Essen und Getränke in die Ausstellungsräume mitnehmen? Darf ich mein Baby in der Ausstellung füttern?
Speisen und Getränke dürfen nicht in den Ausstellungsbereich mitgenommen werden. Die Ausstellung kann jedoch für eine Pause verlassen werden. Der Wiedereintritt ist am Geltungstag jederzeit möglich. Es ist gestattet, Baby-Nuckel-Fläschchen/Kleinkind-Trinkflaschen für Kinder bis maximal 2 Jahre in die Ausstellung mitzunehmen. Für das Füttern von Babynahrung/Gläschen ist die Ausstellung zu verlassen.
Darf ich mein Baby in der Ausstellung wickeln?
Das Wickeln ist in der Ausstellung nicht gestattet, hierfür steht ein Wickelraum bei den Toiletten zur Verfügung.
Darf ich meinen Kinderwagen / Buggy in die Ausstellung mitnehmen?
Kinderwägen und Buggys dürfen mit in die Ausstellung genommen werden. Jedoch ohne jegliche Taschen (siehe Punkt 6). Das Wickeln ist in der Ausstellung nicht gestattet, hierfür steht ein Wickelraum bei den Toiletten zur Verfügung.
Was sollte ich bei großem Besucherandrang beachten?
Bei großem Andrang kann es an den Ausstellungskassen zu Wartezeiten kommen. Bitte planen Sie genügend Zeit ein. Oder nutzen Sie unseren Webshop, um ohne Wartezeiten an den Kassen direkt über das Drehkreuz in die Ausstellung zu gelangen. Am Drehkreuz kann es bei sehr großem Gästeandrang ebenfalls zu Wartezeiten kommen.
Ab welchem Alter ist die Ausstellung für Kinder geeignet?
Die Ausstellung ist ab 5 Jahren empfohlen – aus diesem Grund sind Kinder von 0 bis 4 Jahren frei. Für Kinder ab fünf Jahren werden ergänzende Kindertexte angeboten Es ist zu beachten, dass es in der Ausstellung dunkel und laut sein kann. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises ist jedoch nicht möglich, sollte nach dem Ticketkauf festgestellt werden, dass die Ausstellung nicht geeignet ist.
Darf ich Gegenstände in der Ausstellung berühren?
Das Anlehnen an Vitrinen und das Klettern auf Möbel ist nicht gestattet. Laufen und grobes Spiel ist untersagt. Wir bitte darum sich in gemäßigter Lautstärke zu unterhalten und auf andere Gäste zu achten. Mobiltelefone sind auf Vibration oder Stumm zustellen. Gerne dürfen unsere ausgewiesenen Mitmachstationen berührt und ausprobiert werden. Alle anderen Gegenstände dürfen nicht angefasst werden.
Darf ich in den Ausstellungsräumen fotografieren?
Das Fotografieren und Filmen ist nur ohne Blitzlicht bzw. zusätzliche Beleuchtung, ohne Stativ und ohne Selfie-Stick und nur für private Zwecke gestattet. Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle Zwecke und im Rahmen von Presseberichterstattung ist nur mit Presseausweis und nach Ausfüllen der Pressekarte an der Ausstellungskasse gestattet. Wir bitten darum keine Gäste zu fotografieren.
Wie verhalte ich mich richtig in der Ausstellung?
Lehnen Sie sich nicht an Vitrinen an, klettern Sie nicht auf Möbel. Laufen und grobes Spiel ist untersagt. Unterhalten Sie sich gemäßigt und achten Sie auf andere. Stellen Sie Ihre Mobiltelefone auf Vibration oder Stumm.
Wer trägt die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche?
Kinder unter 14 Jahren dürfen die Ausstellung nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Für Minderjährige liegt die Aufsichtspflicht & Verantwortung generell bei den Erziehungsberechtigten, Eltern, Großeltern, Lehrkräften, Erzieher/-innen oder erwachsenen Begleitpersonen, auch wenn Jugendliche ab 14 Jahren die Ausstellung alleine besuchen dürfen. Das Ausstellungszentrum Lokschuppen übernimmt zu keinem Zeitpunkt die Verantwortung oder Aufsichtspflicht.
Nimmt ein Kind im Alter von 7 bis 13 Jahren an einem der speziellen Kinder- oder Familienworkshops teil, darf das Kind die Ausstellung/das Gebäude im Rahmen des gebuchten Programms auch ohne eine erwachsene Begleitperson besuchen, sofern das Kind bis Programmstart von der erwachsenen Begleitperson betreut und nach Programmende von jener wieder pünktlich abholt wird. Bei Führungen muss stets eine erwachsene Begleitperson oder ein Geschwisterkind über 13 Jahren dabei sein. Zu jedem Zeitpunkt liegt die Aufsichtspflicht jedoch bei den Erziehungsberechtigten. Das pädagogische Fachpersonal und das Ausstellungszentrum Lokschuppen übernehmen zu keinem Zeitpunkt Verantwortung oder Aufsichtspflicht für Minderjährige.
Kinder unter 7 Jahren dürfen auch an den Kinder- und Familienworkshops nur in Begleitung eines Erwachsenen teilnehmen.
Für Kinder und Jugendliche, die im Rahmen eines Schulausflugs, Ferienprogramms o.Ä. die Ausstellung besuchen, liegt die Aufsichtspflicht bei den erwachsenen Begleitpersonen der Gruppe, sofern sich Jugendliche von 14 bis einschließlich 17 Jahren nicht selbst organisiert haben. Es wird darum gebeten, dass sich die Kinder und Jugendlichen außerhalb eines gebuchten Programms, in betreuten Kleingruppen durch die Ausstellung/das Gebäude bewegen. Auch während des gesamten gebuchten Programms besteht Anwesenheitspflicht für mindestens eine erwachsene Begleitperson, es sei denn Jugendliche von 14 bis inkl. 17 Jahren haben sich selbst organisiert.
Wer haftet im Schadensfall?
Besucher haften für alle durch Ihr Verhalten entstandenen Schäden.
Wie warm ist es in den Ausstellungsräumen?
Die Temperatur der Ausstellungsräume liegt konstant bei 20 Grad. Gerade bei höheren Außentemperaturen empfiehlt es sich in den Ausstellungsräumen eine Jacke oder einen Pullover zu tragen.
Ist die Ausstellung barrierefrei zugänglich?
Die Ausstellung findet in abgedunkelten Räumen statt. Der Rundgang führt über einen Steg auf einer Galerie. Die Galerie ist über eine Treppe bzw. einen Plattformlift erreichbar. Die Ausstellung ist barrierefrei zugänglich.
Darf im Gebäude geraucht werden?
Gemäß Gesundheitsschutzgesetz gilt ein generelles Rauchverbot (Anzünden und Am-Brennen-Halten eines Tabakerzeugnisses) im gesamten Veranstaltungshaus. Das Rauchverbot gilt auch für E-Zigaretten und Cannabis. Verstöße gegen die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes können durch die zuständigen Behörden als Ordnungswidrigkeit auch gegenüber der VKR geahndet werden.
Darf ich die technischen Einrichtungen selbstständig bedienen?
Technische Einrichtungen dürfen nur vom Personal der VKR bedient werden.
Ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten?
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Wird die Hausordnung oder die Anweisungen nicht befolgt, so kann den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden. Besuchern, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung halten, kann Hausverbot erteilt werden.
Ist Fahrradfahren oder Skaten im Gebäude erlaubt?
Es ist nicht gestattet die Einrichtungen der VKR (KU’KO mit Plaza, Lokschuppen, Parkhäuser P1, P2, P4, P7 und P9) mit Inline-Skates, Skateboards, Fahrrädern etc. zu befahren.
Werde ich bei meinem Besuch von Videokameras erfasst?
Im AUSSTELLUNGSZENTRUM LOKSCHUPPEN findet eine Videoüberwachung mit Aufzeichnung statt. Diese dient ausschließlich dem Schutz der Ausstellungsobjekte vor Diebstahl und Beschädigung.
Ist mit Wartezeiten zu rechnen?
Bei großem Andrang kann es an den Ausstellungskassen und am Drehkreuz/Eingang zur Ausstellung zu Wartezeiten kommen. Bitte planen Sie genügend Zeit ein.
Darf ich nach Verlassen der Ausstellung am selben Tag erneut in die Ausstellung?
Es besteht stets die Möglichkeit die Ausstellung zu verlassen, um eine Pause etc. zu machen. Der Wiedereintritt ist am selben Besuchstag jederzeit möglich.
Ich habe exklusiv für meine Gruppe gebucht: Wo ist der Treffpunkt?
Bei gebuchten Führungen und Programmen erwarten die Ausstellungsführerinnen und Ausstellungsführer die Gruppe im Foyer des Ausstellungszentrums, sofern kein anderer Treffpunkt vereinbart wurde. Bei Verspätung der Gruppe beträgt die Wartezeit längstens 15 Minuten, sofern keine vorherige Benachrichtigung erfolgt. In Ausnahmefällen kann eine Führung durch eine andere als die ursprünglich angekündigte Person erfolgen.
Ich habe exklusiv für meine Gruppe gebucht: Wie hoch ist die Gästezahl?
Die jeweils zulässigen Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen für Führungen, Workshops, Kindergeburtstage und vergleichbare Programme ergeben sich aus den aktuellen Angebotsbeschreibungen. Anpassungen der Teilnehmendenzahl können vor Ort an der Ausstellungskasse erfolgen.
Wie lange sind die Eintrittstickets gültig und wie kann ich sie nutzen?
Eintrittstickets sind ganztägig gültig. Unsere Tickets werden im Webshop ausschließlich mit festem Besuchsdatum verkauft. Sie sind nur an dem ausgewählten Tag gültig - Wiedereintritt jederzeit möglich. Mit Ihrem Ticket können Sie über das Drehkreuz am Eingang der Ausstellung direkt die Ausstellung betreten. Alternativ kaufen Sie Ihr Ticket vor Ort an den Ausstellungskassen.
Kann ich Eintrittskarten und Führungstickets zurückgeben oder umtauschen?
Eintrittskarten und Führungstickets können nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden.
Welche Ermäßigungen gibt es und wie kann ich sie nutzen?
Bitte erkundigen Sie sich vor dem Ticketkauf nach möglichen Ermäßigungen. Eine nachträgliche Rabattierung ist nicht möglich. Im Webshop werden nur die dort angebotenen Ermäßigungen gewährleistet. Alle restlichen werden nur bei Ticketkauf vor Ort an den Ausstellungskassen gegeben.
Wie lange sind Gutscheine gültig?
Gutscheine sind ab Kaufdatum drei Jahre gültig. Das genaue Gültigkeitsdatum ist auf jedem Gutschein angegeben.
Hier gelangen Sie zu unseren AGB. Irrtum und Änderungen vorbehalten
Ausstellungszentrum Lokschuppen Rosenheim



