Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Veranstaltungs- und Kongress GmbH Rosenheim (VKR)
Ausstellungszentrum Lokschuppen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Buchung/Reservierung und Durchführung von Führungen, Workshops, Veranstaltungen und sonstigen Programmen der Veranstaltungs- und Kongress GmbH Rosenheim (VKR) im Ausstellungszentrum Lokschuppen Rosenheim und regeln das Vertragsverhältnis der VKR zu ihren Gästen über den Vertrieb von Gutscheinen und Tickets für Eintritt, Führungen, Workshops, Veranstaltungen, und sonstigen Programmen der VKR sowohl elektronisch über die Plattform der VKR tickets.lokschuppen.de (Webshop) als auch vor Ort an den Ausstellungskassen.
2.1 Buchung/Reservierung: Anfrage und Vertragsschluss
Eine Buchung oder Reservierung erfolgt auf Anfrage des Gastes per E-Mail, telefonisch, postalisch, mündlich oder via Website-Anfrageformular. Nach Eingang der Anfrage unterbreitet die VKR ein Angebot. Der Vertrag kommt durch die Annahme dieses Angebots durch den Gast zustande. Das Angebot ist durch den Gast auf Richtigkeit zu prüfen.
Eine Buchung oder Reservierung kann auch über den Webshop erfolgen. Der Gast gibt einen verbindlichen Antrag zur Reservierung/Buchung ab. Der Vertrag kommt durch die Abgabe der Annahmeerklärung des Antrags durch die VKR zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Buchungs-/Reservierungsbestätigung) an den Gast versandt wird. Mit Versand der Bestätigung an den Gast ist verbindlich gebucht.
Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als drei Werktage vor dem Termin) gilt das Angebot als verbindlich, sofern keine Möglichkeit zur rechtzeitigen Bestätigung besteht. Ausgenommen davon: Reservierungs-/Buchungsanfragen via Webshop, die spätestens sieben Werktage vor Termin getätigt werden müssen und die nur mit Buchungs-/Reservierungsbestätigung der VKR verbindlich sind. Änderungen sind mindestens drei Werktage vor Termin mitzuteilen. Kurzfristige Änderungswünsche können nicht garantiert werden.
Die Bezahlung (EC, Bar) einer Buchung/Reservierung inkl. Aushändigung der dazugehörigen Tickets erfolgt am Besuchstag vor Ort. Die Rechnung wird im Anschluss in Form eines Kassenbons ausgegeben. Bei Bezahlung auf Rechnung wird die Rechnung nachträglich an den Gast übermittelt.
Der Vertragstext wird unter Wahrung des Bundesdatenschutzes (BDSG) gespeichert.
2.2 Ticketkauf Webshop: Vertragsschluss
Der Gast kann im Webshop aus dem Sortiment der VKR verschiedene Tickets und Produkte auswählen und diese über den Button „zum Warenkorb hinzufügen“ o.Ä. in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „jetzt kaufen“ (o.Ä.) gibt der Gast einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Tickets/Produkte ab.
Vor Abschicken der Bestellung kann der Gast die Daten des Warenkorbs jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ die AGB akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
Der Vertrag kommt durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die VKR zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Bestellung) versandt wird. Die Rechnung wird in Form eines pdfs der Bestell-/Ticketemail angehängt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Bundesdatenschutzes (BDSG) gespeichert.
Der Ticketversand erfolgt immer in elektronischer Form: „Print@Home-Ticket“ oder „Handyticket“ unmittelbar nach Vertragsabschluss. Der Versand erfolgt ausschließlich an die angegebene E-Mail-Adresse des Gastes. Der Gast druckt das Ticket mittels einer entsprechenden Software zum Ausdruck von PDF-Dateien sowie eines geeigneten Druckers auf einem weißen Blatt Papier der Größe DIN-A-4 aus. Alternativ öffnet der Gast das Ticket am Smartphone oder Tablet. Sowohl das „Print@Home-Ticket“ als auch das „Handytickets“ werden vor Ort am Drehkreuz selbst gescannt/entwertet. Bei Nichterhalt der Tickets hat der Gast dies gegenüber der VKR unverzüglich anzuzeigen. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die versendeten Tickets im Eigentum der VKR. Von „Print@Home-Tickets“ darf der Gast genau ein Druckexemplar zur bestimmungsgemäßen Verwendung anfertigen. Es ist ihm untersagt, solche Tickets in digitaler oder ausgedruckter Form zu vervielfältigen oder zu verändern. „Print@Home-Tickets“ sind Inhaberpapiere. Inhabern eines „Print@Home-Tickets“, das bereits zur Entwertung vorgelegt wurde, kann vom jeweiligen Veranstalter der Zugang zur Ausstellung verwehrt werden. Im Zweifel obliegt dem Gast der Nachweis dafür, dass er der rechtmäßige Inhaber des Tickets ist und keine Vervielfältigung oder sonstigen Missbrauch ermöglicht oder gefördert hat.
Die VKR akzeptiert folgende Zahlungsmittel: Sofortüberweisung KLARNA, Kreditkarte VISA und MASTERCARD, Google Pay, Appel Pay. Anfallende Bankgebühren gehen zu Lasten des Gastes. Die Zahlung der Warenkorb-Gesamtsumme ist unmittelbar mit Vertragsabschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Gast bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er als Verbraucher der VKR für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, als Unternehmer i.H.v. 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Verpflichtung des Gastes zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die Anbieterin nicht aus.
2.3 Ticketkauf vor Ort / Ausstellungskassen: Vertragsschluss
Der Gast kann vor Ort an den Ausstellungskassen aus dem Sortiment der VKR verschiedene Tickets und Produkte auswählen. Der Vertrag zwischen VKR und Gast kommt inkl. Annahme der AGB durch die Bezahlung der gewünschten Produkte zustande. Die Rechnung wird nach Bezahlung (EC, bar) vor Ort in Form eines Kassenbons ausgebeben. Die Tickets werden nach Bezahlung an den Gast übergeben.
3. Preise und Ermäßigungen
Alle von der VKR veröffentlichen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Ermäßigungen werden ausschließlich den berechtigten Personengruppen gegen entsprechenden Nachweis am Besuchstag gewährt. Eine nachträgliche Rabattierung ist ausgeschlossen.
4. Gültigkeit von Eintrittstickets
Eintrittstickets sind ganztägig gültig. Tickets werden ausschließlich mit festem Besuchsdatum verkauft. Sie sind nur an dem ausgewählten Tag gültig - Widereintritt jederzeit möglich. Gutscheine sind ab Kaufdatum drei Jahre gültig. Das genaue Gültigkeitsdatum ist auf jedem Gutschein angegeben.
5. Ticketverlust
Verliert ein Gast seine Tickets, kann ihm von der Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er erworben hat.
6. Ticketkauf: Rückgabe, Umtausch, Teilerstattung, Widerrufsrecht
Bereits gekaufte und bezahlte Tickets sind vom Umtausch, der Rückgabe oder Teilerstattung ausgeschlossen. Eine Weitergabe oder ein Weiterverkauf von Tickets ist nicht gestattet. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum gekauft werden.
7. Stornierung von Buchungen/Reservierungen
Kostenfreie Stornierungen sind bis drei Tage vor dem gebuchten Termin möglich. Bei Stornierungen zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Termin werden 50 % des vereinbarten Preises berechnet. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden oder Nichterscheinen wird der volle Preis fällig. Stornierung von bereits bezahlten Tickets ist ausgeschlossen – siehe Widerrufsrecht für Ticketkauf.
8. Haftung
Die VKR haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die VKR nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Schäden durch höhere Gewalt besteht keine Haftung. Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkungen finden auch Anwendung zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der VKR.
9. Hausordnung
Ergänzend zu diesen AGB gilt die Hausordnung des Ausstellungszentrums Lokschuppen Rosenheim in der jeweils gültigen Fassung.
10. Schlussbestimmungen
Auf Verträge zwischen der VKR und dem Gast findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Gast als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Rosenheim. Sofern gesetzlich kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird Rosenheim als Gerichtsstand vereinbart.
Stand: 01.01.2026
Hausordnung
Wir begrüßen Sie herzlich im AUSSTELLUNGSZENTRUM LOKSCHUPPEN ROSENHEIM und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Um den Aufenthalt für alle so angenehm wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie, diese Hausordnung zu beachten.
1. Hausrecht
Der Veranstaltungs- und Kongress GmbH (VKR) steht in allen Räumen und auf dem Gelände das alleinige Hausrecht zu. Das Hausrecht wird von den durch die VKR beauftragten Personen ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.
2. Technische Einrichtungen
Technische Einrichtungen dürfen nur vom Personal der VKR bedient werden.
3. Organisation, Aufenthalt und organisatorische Abläufe
Bei gebuchten Führungen und Programmen erwarten die Ausstellungsführerinnen und Ausstellungsführer die Gruppe im Foyer des Ausstellungszentrums, sofern kein anderer Treffpunkt vereinbart wurde. Bei Verspätung der Gruppe beträgt die Wartezeit längstens 15 Minuten, sofern keine vorherige Benachrichtigung erfolgt. In Ausnahmefällen kann eine Führung durch eine andere als die ursprünglich angekündigte Person erfolgen.
4. Teilnehmerzahlen bei Gruppenangeboten
Die jeweils zulässigen Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen für Führungen, Workshops, Kindergeburtstage und vergleichbare Programme ergeben sich aus den aktuellen Angebotsbeschreibungen. Anpassungen der Teilnehmendenzahl können vor Ort an der Ausstellungskasse erfolgen.
5. Kinder und Aufsichtspflicht
Kinder unter 14 Jahren dürfen die Ausstellung nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Für Minderjährige liegt die Aufsichtspflicht & Verantwortung generell bei den Erziehungsberechtigten, Eltern, Großeltern, Lehrkräften, Erzieher*innen oder erwachsenen Begleitpersonen, auch wenn Jugendliche ab 14 Jahren die Ausstellung alleine besuchen dürfen. Das Ausstellungszentrum Lokschuppen übernimmt zu keinem Zeitpunkt die Verantwortung oder Aufsichtspflicht.
Nimmt ein Kind im Alter von 7 bis 13 Jahren an einem der speziellen Kinder- und Familienworkshops teil, darf das Kind das Gebäude im Rahmen des gebuchten Programms auch ohne eine erwachsene Begleitperson besuchen, sofern das Kind bis Programmstart von der erwachsenen Begleitperson betreut und nach Programmende von jener wieder pünktlich abholt wird. Bei Führungen muss stets eine erwachsene Begleitperson oder ein Geschwisterkind, älter als 13 Jahre, dabei sein. Zu jedem Zeitpunkt liegt die Aufsichtspflicht jedoch bei den Erziehungsberechtigten. Das pädagogische Fachpersonal und das Ausstellungszentrum Lokschuppen übernehmen zu keinem Zeitpunkt Verantwortung oder Aufsichtspflicht für Minderjährige. Kinder unter 7 Jahren dürfen auch an den Kinder- und Familienworkshops nur in Begleitung eines Erwachsenen teilnehmen.
Für Kinder und Jugendliche, die im Rahmen eines Schulausflugs, Ferienprogramms o.Ä. die Ausstellung besuchen, liegt die Aufsichtspflicht bei den erwachsenen Begleitpersonen der Gruppe, sofern sich Jugendliche von 14 bis einschließlich 17 Jahren nicht selbst organisiert haben. Es wird darum gebeten, dass sich die Kinder und Jugendlichen außerhalb eines gebuchten Programms, in betreuten Kleingruppen durch die Ausstellung/das Gebäude bewegen. Auch während des gesamten gebuchten Programms besteht Anwesenheitspflicht für mindestens eine erwachsene Begleitperson, es sei denn Jugendliche von 14 bis inkl. 17 Jahren haben sich selbst organisiert.
6. Rauchverbot
Gemäß Gesundheitsschutzgesetz gilt ein generelles Rauchverbot (Anzünden und Am-Brennen-Halten eines Tabakerzeugnisses) im gesamten Veranstaltungshaus. Das Rauchverbot gilt auch für E-Zigaretten und Cannabis. Verstöße gegen die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes können durch die zuständigen Behörden als Ordnungswidrigkeit auch gegenüber der VKR geahndet werden.
7. Garderobe und Taschen
Regenschirme, Mäntel, dicke Jacken, Kinderrückentragen, Rucksäcke, Pakete, Taschen jeglicher Art und Größe (Bauch-, Brust-, Umhänge-, Hand-, Kamera-, Handy-, Wickel-, Kleintiertransporttaschen, etc.) dürfen aus versicherungstechnischen Gründen nicht in die Ausstellungshalle mitgenommen werden. Im Zweifel entscheidet der zuständige Chef vom Dienst. Garderobe und Schließfächer stehen zur Verfügung. Eine Haftung durch die VKR für deponierte Gegenstände ist ausgeschlossen.
8. Speisen und Getränke
Speisen und Getränke dürfen nicht in den Ausstellungsbereich mitgenommen werden. Die Ausstellung kann jedoch für eine Pause verlassen werden. Der Wiedereintritt ist am Geltungstag jederzeit möglich. Es ist gestattet, Baby-Nuckel-Fläschchen/Kleinkind-Trinkflaschen für Kinder bis maximal 2 Jahre in die Ausstellung mitzunehmen. Für das Füttern von Babynahrung/Gläschen ist die Ausstellung zu verlassen.
9. Wickeln
Das Wickeln ist in der Ausstellung nicht gestattet, hierfür steht ein Wickelraum bei den Toiletten zur Verfügung.
10. Kinderwägen und Buggys
Kinderwägen und Buggys dürfen mit in die Ausstellung genommen werden. Jedoch ohne jegliche Taschen (siehe Punkt 7).
11. Tiere
Tiere dürfen das Ausstellungszentrum Lokschuppen nicht betreten. Assistenzhunde bilden die Ausnahme und müssen vor Eintritt in die Ausstellung beim Chef vom Dienst angemeldet werden.
12. Verhalten in der Ausstellung
Das Anlehnen an Vitrinen und das Klettern auf Möbel ist nicht gestattet. Laufen und grobes Spiel ist untersagt. Wir bitte darum sich in gemäßigter Lautstärke zu unterhalten und auf andere Gäste zu achten. Mobiltelefone sind auf Vibration oder Stumm zustellen.
Gerne dürfen unsere ausgewiesenen Mitmachstationen berührt und ausprobiert werden. Alle anderen Gegenstände dürfen nicht angefasst werden.
13. Fotografieren und Filmen
Das Fotografieren und Filmen ist nur ohne Blitzlicht bzw. zusätzliche Beleuchtung, ohne Stativ und ohne Selfie-Stick und nur für private Zwecke gestattet. Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle Zwecke und im Rahmen von Presseberichterstattung ist nur mit Presseausweis und nach Ausfüllen der Pressekarte an der Ausstellungskasse gestattet. Wir bitten darum keine Gäste zu fotografieren.
14. Haftung
Besucher haften für alle durch Ihr Verhalten entstandenen Schäden.
15. Anweisungen des Personals
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Wird die Hausordnung oder die Anweisungen nicht befolgt, so kann den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden. Besuchern, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung halten, kann Hausverbot erteilt werden.
16. Nutzung der Einrichtungen
Es ist nicht gestattet die Einrichtungen der VKR (KU’KO mit Plaza, Lokschuppen, Parkhäuser P1, P2, P4, P7 und P9) mit Inline-Skates, Skateboards, Fahrrädern etc. zu befahren.
17. Videoüberwachung
Im AUSSTELLUNGSZENTRUM LOKSCHUPPEN findet eine Videoüberwachung mit Aufzeichnung statt. Diese dient ausschließlich dem Schutz der Ausstellungsobjekte vor Diebstahl und Beschädigung.
18. Besucherandrang
Bei großem Andrang kann es an den Ausstellungskassen und am Drehkreuz/Eingang zur Ausstellung zu Wartezeiten kommen. Bitte planen Sie genügend Zeit ein.
19. Alterseignung
Die Ausstellung ist ab 5 Jahren empfohlen – aus diesem Grund sind Kinder von 0 bis 4 Jahren frei. Für Kinder ab fünf Jahren werden ergänzende Kindertexte angeboten Es ist zu beachten, dass es in der Ausstellung dunkel und laut sein kann. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises ist jedoch nicht möglich, sollte nach dem Ticketkauf festgestellt werden, dass die Ausstellung nicht geeignet ist.
20. Temperatur
Die Temperatur der Ausstellungsräume liegt konstant bei 20 Grad. Gerade bei höheren Außentemperaturen empfiehlt es sich in den Ausstellungsräumen eine Jacke oder einen Pullover zu tragen.
21. Barrierefreiheit
Die Ausstellung findet in abgedunkelten Räumen statt. Der Rundgang führt über einen Steg auf einer Galerie. Die Galerie ist über eine Treppe bzw. einen Plattformlift erreichbar. Die Ausstellung ist barrierefrei zugänglich.
Rosenheim, 01.01.2026


