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© Müller

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VERANSTALTUNGS + KONGRESS GmbH ROSENHEIM (VKR): AUSSTELLUNGSZENTRUM LOKSCHUPPEN ROSENHEIM

Anfrage und Buchung

Eine Buchung von Führungen, Workshops und Veranstaltungen wird über einen Vertrag abgewickelt. Nachdem der Kunde eine Anfrage an die VKR gerichtet hat, übermittelt die VKR dem Kunden ein Angebot. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden, z.B. per E-Mail, zustande.

Die Anfrage von Ausstellungsführungen, Workshops und Veranstaltungen ist möglichst frühzeitig schriftlich, telefonisch, oder per Email vorzunehmen. Ein Angebot erfolgt je nach Buchungsaufkommen schnellstmöglich in schriftlicher Form und ist vom Kunden auf Richtigkeit zu prüfen. Das Angebot ist schriftlich zu bestätigen um die Bestellung rechtsgültig vorzunehmen. Bei sehr kurzfristigen Buchungen, d.h. bis einen Tag vor dem geplanten Ausstellungsbesuch, gilt bereits das Angebot als verbindlich, sofern keine Möglichkeit mehr besteht, das Angebot innerhalb eines Tages per Email zu bestätigen. Änderungen sind telefonisch oder schriftlich mindestens 3 Tage vor Ausstellungsbesuch mitzuteilen. Kurzfristigere Änderungswünsche können nicht garantiert werden.

 

Eintrittspreise und Ermäßigungen

Alle im Auftrag aufgeführten Preise für Eintritt, Führungen und Workshops werden von der VKR an den Kassen, in den Flyern und auf www.lokschuppen.de veröffentlicht.

Bitte erkundigen Sie sich vor dem Ticketkauf nach möglichen Rabatten. Eine nachträgliche Rabattierung ist nicht möglich. Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises an den Kassen im AUSSTELLUNGSZENTRUM LOKSCHUPPEN ROSENHEIM gewährt. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit diesem Nachweis gültig. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis am Tag des Ausstellungsbesuches an der Kasse zu entrichten. Beim Besuch der Ausstellung sind die Ausweise mitzuführen.

 

Stornierung von Aufträgen

Kostenlose Stornierungen sind bis 3 Werktage vor dem gebuchten Termin möglich. Erfolgt die Stornierung 48 bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, werden 50% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt. Bei Absage der vereinbarten Leistung (Ausstellungsführungen, Workshops und Veranstaltungen) binnen 24 Stunden oder ohne Stornierung werden 100% des vereinbarten Preises fällig.

 

Treffpunkt, Wartezeit und Einteilung der Ausstellungsführer*innen und Ausstellungspädagogen*innen

Die Ausstellungsführer*innen und/oder Ausstellungspädagog*innen erwarten die Gruppe im Foyer des Ausstellungszentrums. Andere Treffpunkte können nach Wunsch vereinbart werden. Bei Verspätung der angemeldeten Gruppe beträgt die Wartezeit längstens 20 Minuten, wenn von Seiten der Gruppe keine besondere Benachrichtigung erfolgt. Es ist zu beachten, dass in Ausnahmefällen auch ein*e andere*r Ausstellungsführer*in oder ein*e Ausstellungspädagog*in die Führung/den Workshop übernehmen kann, als ursprünglich mitgeteilt wurde.

 

Maximale Teilnehmerzahl

Die Gruppengröße beträgt bei Ausstellungsführungen und Workshops maximal 25 Teilnehmende, bei größeren Gruppen sind entsprechend mehrere Ausstellungsführer*innen oder Ausstellungspädagogen*innen erforderlich. Ausnahme: Schulklassen maximal 30 Teilnehmende. 

 

Tickets

Eintrittstickets sind den ganzen Tag über gültig. Weitergabe und Verkauf von Eintrittstickets oder eingelösten Führungstickets sind nicht gestattet. Eintrittskarten können nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden.

 

Widerrufsrecht

Es besteht auch gegenüber Verbrauchern aufgrund der gesetzlichen Ausnahme des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um einen Vertrag im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung handelt und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin vorsieht.

 

Ticketverlust

Verlieren Besucher*innen die Eintrittskarte, kann von der Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, welche Eintrittskarte erworben wurde.

 

Haftung

Die VKR haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die VKR nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei die Haftung in diesem Fall auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkungen finden auch Anwendung zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der VKR. Schäden aus Höherer Gewalt (z.B. Stromausfall oder Wasserschäden) sind ausgeschlossen.

Für verlorengegangene oder gestohlene Sachen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, die VKR handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

 

Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Irrtum und Änderungen vorbehalten!

 

Hausordnung

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen nicht befolgt, so kann den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden. Besuchern, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung halten, kann Hausverbot erteilt werden.

 

Hausrecht

Der Veranstaltungs- und Kongress GmbH (VKR) steht in allen Räumen und auf dem Gelände das alleinige Hausrecht zu. Das Hausrecht wird von den durch die VKR beauftragten Personen ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.

 

Technische Einrichtungen 

dürfen nur vom Personal der VKR bedient werden.

 

Zutrittsregelung Kinder

Kinder unter 14 Jahren dürfen die Ausstellung nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Für Minderjährige liegt die Aufsichtspflicht & Verantwortung generell bei den Erziehungsberechtigten, Eltern, Großeltern, Lehrkräften, Erzieher*innen oder erwachsenen Begleitpersonen, auch wenn Jugendliche ab 14 Jahren die Ausstellung alleine besuchen dürfen. Das Ausstellungszentrum Lokschuppen übernimmt zu keinem Zeitpunkt die Verantwortung oder Aufsichtspflicht. 
Nimmt ein Kind im Alter von 7 bis 13 Jahren an einem der speziellen Kinder- und Familienworkshops teil, darf das Kind das Gebäude im Rahmen des gebuchten Programms auch ohne eine erwachsene Begleitperson besuchen, sofern das Kind bis Programmstart von der erwachsenen Begleitperson betreut und nach Programmende von jener wieder pünktlich abholt wird. Bei Führungen muss stets eine erwachsene Begleitperson oder ein Geschwisterkind, älter als 13 Jahre, dabei sein. Zu jedem Zeitpunkt liegt die Aufsichtspflicht jedoch bei den Erziehungsberechtigten. Das pädagogische Fachpersonal und das Ausstellungszentrum Lokschuppen übernehmen zu keinem Zeitpunkt Verantwortung oder Aufsichtspflicht für Minderjährige. Kinder unter 7 Jahren dürfen auch an den Kinder- und Familienworkshops nur in Begleitung eines Erwachsenen teilnehmen. 
Für Kinder und Jugendliche, die im Rahmen eines Schulausflugs, Ferienprogramms o.Ä. die Ausstellung besuchen, liegt die Aufsichtspflicht bei den erwachsenen Begleitpersonen der Gruppe, sofern sich Jugendliche von 14 bis einschließlich 17 Jahren nicht selbst organisiert haben. Es wird darum gebeten, dass sich die Kinder und Jugendlichen außerhalb eines gebuchten Programms, in betreuten Kleingruppen durch die Ausstellung/das Gebäude bewegen. Auch während des gesamten gebuchten Programms besteht Anwesenheitspflicht für mindestens eine erwachsene Begleitperson, es sei denn Jugendliche von 14 bis inkl. 17 Jahren haben sich selbst organisiert.

 

Rauverbot

Gemäß Gesundheitsschutzgesetz gilt ein generelles Rauchverbot (Anzünden und Am-Brennen-Halten eines Tabakerzeugnisses) im gesamten Veranstaltungshaus. Das Rauchverbot gilt auch für E-Zigaretten und Cannabis. Verstöße gegen die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes können durch die zuständigen Behörden als Ordnungswidrigkeit auch gegenüber der VKR geahndet werden. 

 

Taschen, Regenschirm & Co.

Regenschirme, Mäntel, dicke Jacken, Kinderrückentragen, Rucksäcke, Pakete, Taschen jeglicher Art und Größe (Bauch-, Brust-, Umhänge-, Hand-, Kamera-, Handy-, Wickel-, Kleintiertransporttaschen, etc.) dürfen aus versicherungstechnischen Gründen nicht in die Ausstellungshalle mitgenommen werden. Im Zweifel entscheidet der zuständige Chef vom Dienst. Garderobe und Schließfächer stehen zur Verfügung. Eine Haftung durch die VKR für deponierte Gegenstände ist ausgeschlossen.

 

Speisen & Getränke

dürfen nicht in den Ausstellungsbereich mitgenommen werden. Das Füttern mittels Baby-Nuckel-Fläschchen ist in der Ausstellung gestattet. Für das Füttern von Babynahrung/Gläschen ist die Ausstellung zu verlassen.  

 

Kinderwägen & Buggys

dürfen mit in die Ausstellung genommen werden. Jedoch ohne jegliche Taschen (siehe Punkt 5). Das Wickeln ist in der Ausstellung nicht gestattet, hierfür steht ein Wickelraum bei den Toiletten zur Verfügung. 

 

Tiere

dürfen das Ausstellungszentrum Lokschuppen nicht betreten. 

 

Exponate & Vitrinen

Es wird gebeten, Ausstellungsstücke und Vitrinen nicht zu berühren.

 

Fotografieren & Filmen

ist nur ohne Blitzlicht bzw. Beleuchtung und Stativ und nur für private Zwecke gestattet. Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle Zwecke und im Rahmen von Presseberichterstattung ist nur mit Presseausweis und nach Ausfüllen der Pressekarte an der Ausstellungskasse gestattet.

 

Haftung

Besucher haften für alle durch Ihr Verhalten entstandenen Schäden.

 

Inline-Skates, Skateboards & Fahrräder

Es ist nicht gestattet die Einrichtungen der VKR (KU’KO mit Plaza, Lokschuppen, Parkhäuser P1, P2, P4, P7 und P9) mit Inline-Skates, Skateboards, Fahrrädern etc. zu befahren.

 

Videoüberwachung

Im AUSSTELLUNGSZENTRUM LOKSCHUPPEN findet eine Videoüberwachung mit Aufzeichnung statt. Diese dient ausschließlich dem Schutz der Ausstellungsobjekte vor Diebstahl und Beschädigung.