Besuchsregeln
So wird Ihr Ausstellungsbesuch auf jeden Fall zu einem angenehmen und unvergesslichen Erlebnis
Wir empfehlen weiterhin die Buchung eines Tickets über unseren Online-Shop. Die Anzahl der Besucher*innen in unseren Ausstellungen ist begrenzt, bei hohem Besuchsandrang kann es zu Wartezeiten kommen.
Das Ausstellungszentrum verfügt über einen Aerosolfilter der Filterstufe HEPA H13 in der Lüftungsanlage - dadurch wird die Luft wesentlich besser gereinigt und keine Keime etc. in der Ausstellungshalle verteilt.
1) Rucksäche und Taschen dürfen nicht in den Ausstellungsbereich mitgenommen werden. Für Taschen, Rucksäcke, Regenschirme und Kinderrückentragen nutzen Sie bitte die Schließfächer im Untergeschoß. Für Wertgegenstände in den Schließfächern wird keine Haftung übernommen.
2) In den Ausstellungsräumen nicht essen und trinken. Für Ihr Kind bis zu zwei Jahren dürfen Sie Babynahrung mitnehmen. Chronisch kranke Menschen dürfen 0,5 l Flüssigkeit mitführen. Bitte informieren Sie aktiv den Bewachungsservice, um unangenehme Situationen zu vermeiden.
3) Eintrittstickets sind ganztägig gültig. Der Wiedereintritt ist am Geltungstag jederzeit möglich.
4) Bei großem Andrang kann es an den Ausstellungskassen zu Wartezeiten kommen. Bitte planen Sie genügend Zeit ein. Oder nutzen Sie unseren Webshop, um ohne Wartezeiten an den Kassen direkt über das Drehkreuz in die Ausstellung zu gelangen.
5) Gerne dürfen Sie unsere ausgewiesenen Mitmachstationen berühren und ausprobieren. Alle anderen Gegenstände dürfen nicht angefasst werden.
6) Sie dürfen in den Ausstellungsräumen für den privaten Gebrauch (ohne Blitz) fotografieren, sofern nicht anders angegeben. Stative, Beleuchtungen und Selfie-Sticks dürfen nicht verwendet werden.
7) Lehnen Sie sich nicht an Glas, klettern Sie nicht auf Möbel. Laufen und grobes Spiel sind verboten.
8) Unterhalten Sie sich gemäßigt und achten Sie auf andere. Stellen Sie Ihre Mobiltelefone auf Vibration oder Stumm.
9) Die Aufsichtspflicht von Kindern und Jugendlichen liegt bei ihren Eltern, Großeltern, Lehrkräften, Erzieher*innen und Begleitpersonen. Dies gilt auch, wenn Sie ein pädagogisches Programm gebucht haben. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren dürfen während des Besuches nur als ganze Gruppe oder in beaufsichtigten Kleingruppen durch die Ausstellung gehen.
10) Tiere sind im Ausstellungsbereich generell nicht erlaubt. Assistenzhunde bilden die Ausnahme und müssen vor Eintritt in die Ausstellung beim Chef vom Dienst angemeldet werden.
Ihr LOKSCHUPPEN-Team wünscht einen schönen Aufenthalt.